Seit dem Jahr 2009 besteht eine neue Gesetzgebung für die Patientenverfügung. Jeder volljährige Mensch kann für den Zeitpunkt des Übertritts vom Leben in den Tod Maßnahmen ergreifen, wie diese letzte Lebensphase aussehen soll. So werden diese Entscheidung nicht Angehörigen oder gar Fremden überlassen. Die Patientenverfügung regelt Fragen bezüglich der Betreuung, der medizinischen Versorgung sowie rechtlichen Angelegenheiten.
Die Patientenverfügung kann beim Arzt, Rechtsanwalt oder Notar gefertigt werden. Sie erhalten von uns eine Infobroschüre und den Vordruck des Dokuments. Sie lesen diese zu Hause in aller Ruhe durch und füllen das Formular aus. Sie sollten Ihren Willen hier nochmals mit eigenen Worten beschreiben. Ihrem Wunsch gemäß, können Sie einen Beratungstermin mit mir vereinbaren, zu dem Sie die ausgefüllten Unterlagen mitbringen. Mit meiner Unterschrift bestätige ich Ihre freie Entscheidung. Sie erhalten eine Kopie für Sich, das Orginal verbleibt in Ihrer Akte und wird in unserer EDV vermerkt. Spätestens alle zwei Jahre sollten Sie diesem Dokument mit Datum und Unterschrift, auf Orginal und Kopie, erneut Gültigkeit verleihen.
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